Vermittlung – Passive Vermittung
Ich bin berechtigt meinen Kunden und Kundinnen
mit aktivem Vermittlungsauftrag Auskunft über Sie zu erteilen
und Fotos von Ihnen zu zeigen, ohne Ihre Identität preiszugeben.
Sollte sich herausstellen, dass mein Kunde/meine Kundin Sie
namentlich kennt, so ist er/sie gebeten mich darüber unmittelbar
zu informieren.
Sie sind berechtigt Ihren passiven Vermittlungs-
auftrag jederzeit ruhen zu lassen. (Anruf genügt) oder
fristlos zu kündigen. In dem Fall bitte ich Sie mich formlos
schriftlich zu benachrichtigen und mir einen frankierten und
an Sie adressierten Din A4-Umschlag zu senden. Danach erhalten
Sie Ihre sämtlichen Unterlagen zurück. Sämtliche
Ihre Person betreffenden gespeicherte Daten werden gelöscht.
Vermittlung – Aktive Vermittung
Ich habe das Recht nach eigenem Ermessen unter
Anwendung der mir adäquat erscheinenden Mittel Auskünfte
über potenziell infrage kommende Personen einzuholen und
mit diesen über Sie, bei Wahrung Ihrer Anonymität,
vertraulich zu sprechen und gegebenenfalls auch Ihr Foto zu
zeigen.
Ich verpflichte mich Sie kontinuierlich über
meine geplanten und erfolgten Schritte zu informieren und den
zuvor abgesteckten Nebenkosten-
rahmen nicht zu überschreiten.
Sie bestimmen den Zeitpunkt, wann und wem Sie gegenüber
Ihre Anonymität aufgeben.
Sie sind verpflichtet, sich an Absprachen zu halten und Verabredungen,
auch mündliche, strikt einzuhalten.
Bei Ihren Zusammenkünften mit den von
mir vorgeschlagenen und vorausgewählten Personen sind grundsätzlich
Sie der Gastgeber/die Gastgeberin. Sie laden ein und übernehmen
die unmittelbar entstehenden Kosten.
Sie sind verpflichtet, einen Vorschuss für
die zu erwartenden Kosten zu leisten.
Die Vermittlungstätigkeit ruht, sobald die Kosten nicht
beglichen sind und wird wieder aufge-
nommen, wenn die Außenstände eingegangen sind.
Keine andere Person außer mir selbst
hat Zugriff zu Ihren Daten und Unterlagen.
Keine Ihrer Daten werden ohne Ihr Einverständnis an Dritte
weitergegeben.
Ein Vermittlungsauftrag kann von beiden Seiten
fristlos gekündigt werden:
Die Kündigung bedarf der Schriftform.
Ein Zeitlimit für einen Vermittlungsauftrag
besteht nicht.
Eine Vermittlung ist erfolgreich beendet,
wenn Sie und eine der von mir Ihnen vorgestellten und für
geeignet gehaltenen Person die von Ihnen angestrebte Form der
Partnerschaft eingehen.
Die vor Beginn der aktiven Vermittlungstätigkeit
schriftlich vereinbarte Erfolgsprämie ist fällig.
Die Hälfte der Summe kann von Ihnen zurückgefordert
werden für den Fall, dass eine eingegangene Ehe innerhalb
von 3 Jahren nach Beendigung meiner Dienstleistung gesetzlich
geschieden wird.