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Vereinbarung

Partnerfindung • Es ist intelligent etwas zu unternehmen, damit Ihre Chancen steigen.
 

 

Vermittlung – Passive Vermittung

Ich bin berechtigt meinen Kunden und Kundinnen mit aktivem Vermittlungsauftrag Auskunft über Sie zu erteilen und Fotos von Ihnen zu zeigen, ohne Ihre Identität preiszugeben. Sollte sich herausstellen, dass mein Kunde/meine Kundin Sie namentlich kennt, so ist er/sie gebeten mich darüber unmittelbar zu informieren.

Sie sind berechtigt Ihren passiven Vermittlungs- auftrag jederzeit ruhen zu lassen. (Anruf genügt) oder fristlos zu kündigen. In dem Fall bitte ich Sie mich formlos schriftlich zu benachrichtigen und mir einen frankierten und an Sie adressierten Din A4-Umschlag zu senden. Danach erhalten Sie Ihre sämtlichen Unterlagen zurück. Sämtliche Ihre Person betreffenden gespeicherte Daten werden gelöscht.

Vermittlung – Aktive Vermittung

Ich habe das Recht nach eigenem Ermessen unter Anwendung der mir adäquat erscheinenden Mittel Auskünfte über potenziell infrage kommende Personen einzuholen und mit diesen über Sie, bei Wahrung Ihrer Anonymität, vertraulich zu sprechen und gegebenenfalls auch Ihr Foto zu zeigen.

Ich verpflichte mich Sie kontinuierlich über meine geplanten und erfolgten Schritte zu informieren und den zuvor abgesteckten Nebenkosten-
rahmen nicht zu überschreiten.
Sie bestimmen den Zeitpunkt, wann und wem Sie gegenüber Ihre Anonymität aufgeben.
Sie sind verpflichtet, sich an Absprachen zu halten und Verabredungen, auch mündliche, strikt einzuhalten.

Bei Ihren Zusammenkünften mit den von mir vorgeschlagenen und vorausgewählten Personen sind grundsätzlich Sie der Gastgeber/die Gastgeberin. Sie laden ein und übernehmen die unmittelbar entstehenden Kosten.

Sie sind verpflichtet, einen Vorschuss für die zu erwartenden Kosten zu leisten.
Die Vermittlungstätigkeit ruht, sobald die Kosten nicht beglichen sind und wird wieder aufge-
nommen, wenn die Außenstände eingegangen sind.

Keine andere Person außer mir selbst hat Zugriff zu Ihren Daten und Unterlagen.
Keine Ihrer Daten werden ohne Ihr Einverständnis an Dritte weitergegeben.

Ein Vermittlungsauftrag kann von beiden Seiten fristlos gekündigt werden:

  • wenn Sie ohne meine Vermittlung den richtigen Mann oder die richtige Frau gefunden haben
  • wenn die Zusammenarbeit zwischen uns nicht funktioniert und das notwendige Vertrauensverhältnis nicht mehr vorhanden ist
  • wenn Ihr Verhalten gegenüber den von mir Ihnen vorgeschlagenen und vorgestellten Personen nicht korrekt ist, indem Sie z. B. Verabredungen und Absprachen unentschuldigt nicht einhalten oder Sie sich auf andere Weise unkorrekt verhalten

Die Kündigung bedarf der Schriftform.

Ein Zeitlimit für einen Vermittlungsauftrag besteht nicht.

Eine Vermittlung ist erfolgreich beendet, wenn Sie und eine der von mir Ihnen vorgestellten und für geeignet gehaltenen Person die von Ihnen angestrebte Form der Partnerschaft eingehen.

Die vor Beginn der aktiven Vermittlungstätigkeit schriftlich vereinbarte Erfolgsprämie ist fällig. Die Hälfte der Summe kann von Ihnen zurückgefordert werden für den Fall, dass eine eingegangene Ehe innerhalb von 3 Jahren nach Beendigung meiner Dienstleistung gesetzlich geschieden wird.

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